360Player Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aktualisiert am 31.07.2024
1 Geltungsbereich und Anwendungsbereich
1.1 360Player ist eine All-in-One-Sportplattform, die Vereine und internationale Organisationen in den Bereichen Kommunikation, Spielerentwicklung, Austausch von Trainings- und Methodikkonzepten, Videoanalyse und Daten, Zahlungsverkehr sowie Mitgliederverwaltung und Planung/Terminierung unterstützt. Alle Module der Plattform, die dem Kunden angeboten und zur Verfügung gestellt werden, werden als Produktpaket bereitgestellt, wie im Verkaufsprozess näher beschrieben (Plattformbeschreibung) (die„Plattform“).
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen samt ihrer Anhänge („Bedingungen“) werden zwischen 360Player und dem Kunden geschlossen. Zusammen mit dem Vertrag legen diese Bedingungen die Bedingungen fest, unter denen der Kunde die Plattform und die damit verbundenen, von 360Player bereitgestellten und im Vertrag beschriebenen Dienste („Dienste“) nutzt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung auf diese Bedingungen, einschließlich ihrer Anhänge, oder auf einen Vertrag, für den diese gelten.
2 Begriffsbestimmungen
2.1 Zusätzlich zu den im Haupttext der Vereinbarung definierten Begriffen haben die in diesen Bedingungen verwendeten Begriffe in Großbuchstaben die nachstehend angegebene Bedeutung:
2.1.1 „Zugangspunkt“ bezeichnet den Punkt, an dem 360Player die Plattform und die Dienste für ein öffentliches elektronisches Kommunikationsnetz bereitstellt;
2.1.2 „Verbundene Unternehmen“ bezeichnet in Bezug auf jede der Parteien jede juristische Person, die diese Partei direkt oder indirekt kontrolliert, von dieser kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dieser steht, wobei „Kontrolle“ den direkten oder indirekten Besitz von mehr als fünfzig Prozent (50 %) der Stimmrechtsanteile der Partei oder anderer Eigentumsanteile oder Beteiligungen an einer juristischen Person oder die Befugnis bedeutet, die Geschäfte oder die Geschäftsführung einer juristischen Person durch Vertrag oder Stimmrechte zu lenken oder deren Lenkung zu bewirken;
2.1.3 „Anwendbares Recht“ bezeichnet das materielle Recht Schwedens;
2.1.4 „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet unter anderem Informationen über diese Vereinbarung und/oder Transaktionen, Geschäftstätigkeiten, geschützte Geschäftsgeheimnisse, patentierbare Erfindungen, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Entdeckungen, Entwicklungen, Marketingpläne, Strategien, Prognosen, neue Produkte, Produktentwicklungen, Techniken oder Pläne, Software, Softwaredokumentation, unveröffentlichte Jahresabschlüsse, Budgets, Prognosen, technische Verfahren, Designprojekte, Erfindungs- und Forschungsprojekte, Lizenzen, Kosten, Kunden und Lieferantenlisten sowie ähnliche Informationen;
2.1.5 „Endnutzer“ bezeichnet jede natürliche Person, die die Plattform und die darin enthaltenen Funktionen im Rahmen der Lizenz der Lizenznehmer nutzt, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf Mitarbeiter, Trainer, Spieler, Eltern/Erziehungsberechtigte von Spielern und andere Kunden;
2.1.6 „Gebühren“ bezeichnet die Gebühren für die Nutzung der Plattform, wie im Hauptdokument der Vereinbarung näher erläutert;
2.1.7 „Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet unter anderem alle Erfindungen, Patente, Know-how, Geschäftsgeheimnisse, Muster, Urheberrechte, verwandte Schutzrechte, Datenbankrechte, Marken, Handelsnamen, Domainnamen, Geschmacksmuster, Rechte an Firmennamen und sonstige Rechte ähnlicher Art, sowohl eingetragene als auch nicht eingetragene, einschließlich Anträge auf Eintragung solcher Rechte;
2.1.8 „Probleme“ bezeichnet alle Probleme hinsichtlich der Funktionalität oder Nutzung der Plattform, die von der erwarteten Funktionalität (Plattformbeschreibung) abweichen;
2.1.9 „Lizenz“ hat die in Abschnitt 4.1.1 definierte Bedeutung;
2.1.10„Lizenznehmer“ hat die in Abschnitt 4.1.1 definierte Bedeutung;
2.1.11 „Einrichtungsprojekt“ hat die in Abschnitt 5.2.1 definierte Bedeutung;
2.1.12„Nutzungsbedingungen“ bezeichnet die auf der Website von 360Player verfügbaren Nutzungsbedingungen für Endnutzer in ihrer jeweils aktuellen und gültigen Fassung.
3 Vertragsunterlagen
Anhang 1
Vereinbarung zur Datenverarbeitung
3.2 Im Falle von Unklarheiten, Widersprüchen oder Unstimmigkeiten zwischen dem Hauptdokument der Vereinbarung und diesen Bedingungen hat das Hauptdokument Vorrang. Im Falle von Unklarheiten, Widersprüchen oder Unstimmigkeiten zwischen diesen Bedingungen und den Anhängen haben die Bedingungen Vorrang. In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten hat jedoch Anhang 1 (Datenverarbeitungsvereinbarung) stets Vorrang.
3.3 Ungeachtet des Vorstehenden haben etwaige Änderungen des Vertrags, die durch eine von beiden Parteien ordnungsgemäß akzeptierte und unterzeichnete Änderungsvereinbarung vorgenommen werden, Vorrang vor den übrigen Teilen des Vertrags.
4 Nutzungsrecht des Kunden an der Plattform
4.1 Lizenzgewährung
4.1.1 360Player gewährt hiermit dem Kunden und seinen verbundenen Unternehmen (zusammendie „Lizenznehmer“) ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, beschränktes, nicht abtretbares und widerrufbares Recht zur Nutzung der Plattform gemäß den Bestimmungen des Vertrags (die„Lizenz“).
4.1.2 Soweit die Plattform Software von Drittanbietern enthält, haben die Lizenznehmer die jeweils geltenden Bedingungen dieser Drittanbieter einzuhalten.
4.1.3 Die Lizenz gewährt den Lizenznehmern nicht das Recht, und es ist den Lizenznehmern ausdrücklich untersagt, die Plattform zu verändern (einschließlich etwaiger Weiterentwicklungen), zu vervielfältigen, zu kopieren, abgeleitete Versionen zu erstellen, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode zu ermitteln, oder Unterlizenzen für die Plattform zu vergeben oder ähnliche Maßnahmen zu ergreifen, es sei denn, 360Player hat zuvor eine ausdrückliche und spezifische schriftliche Genehmigung erteilt.
4.1.4 Die Lizenznehmer sind verpflichtet, die im Hauptdokument der Vereinbarung festgelegten Gebühren für die in diesem Abschnitt 4.1 beschriebene Lizenz an 360Player zu zahlen.
4.1.5 Die Lizenznehmer sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Endnutzer die Plattform und die darin enthaltenen Funktionen gemäß den auf der Website von 360Player verfügbaren und von Zeit zu Zeit aktualisierten Nutzungsbedingungen nutzen.
4.1.6 Jede Verletzung der Lizenz durch den Lizenznehmer gilt als wesentliche Vertragsverletzung im Sinne von Abschnitt 13.2 dieser Bedingungen.
4.2 Nutzung der Dienste durch die Lizenznehmer
4.2.1 Damit 360Player seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachkommen kann, sind die Lizenznehmer für Folgendes verantwortlich:
a) Die Lizenznehmer sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass sie über die für die Nutzung der Dienste erforderlichen Geräte und Software verfügen;
b) Die Lizenznehmer sind verpflichtet, 360Player unverzüglich zu benachrichtigen, sobald ihnen ein unbefugter Zugriff auf Informationen im Zusammenhang mit der Plattform oder den Diensten bekannt wird;
c) Die Lizenznehmer sind verpflichtet, 360Player unverzüglich zu benachrichtigen, sobald sie Verstöße oder versuchte Verstöße feststellen, die die Plattform oder die Dienste beeinträchtigen könnten;
d) Die Lizenznehmer sind verpflichtet, alle Anweisungen von 360Player bezüglich der Nutzung der Plattform oder der Erbringung von Dienstleistungen zu befolgen, die dem Kunden von Zeit zu Zeit in aktualisierter Form unter 360Player zur Verfügung gestellt werden;
e) Die Lizenznehmer sind dafür verantwortlich, die Kontrolle über die auf der Plattform verarbeiteten Daten zu gewährleisten und sicherzustellen, dass sie die Verbreitung dieser Daten gemäß den Anforderungen der geltenden Gesetze verhindern können;
f) Im Falle einer missbräuchlichen Nutzung der Plattform haben die Lizenznehmer auf Aufforderung von 360Player die Nutzung der Plattform unverzüglich einzustellen. 360Player wird den Kunden unverzüglich nach Ausübung dieses Rechts benachrichtigen. 360Player kann das Recht eines Endnutzers und/oder der Lizenznehmer zur Nutzung der Plattform mit sofortiger Wirkung aussetzen oder widerrufen, wenn dieser Endnutzer und/oder diese Lizenznehmer gegen die Lizenzbedingungen verstoßen oder die Plattform anderweitig missbräuchlich nutzen. Hat der Lizenznehmer einen Endnutzer identifiziert, der sich nicht an die Nutzungsbedingungen hält oder sich anderweitig auf der Plattform unangemessen verhält, hat der Lizenznehmer ebenfalls das Recht, die Sperrung dieses Endnutzers zu beantragen. Eine missbräuchliche Nutzung gilt als wesentliche Vertragsverletzung gemäß Abschnitt 13.2 dieser Bedingungen; und
g) Die Lizenznehmer haben sicherzustellen, dass die von 360Player für den Zugang zur Plattform bereitgestellten Anmeldedaten und sonstigen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, vertraulich behandelt werden.
4.3 Daten der Lizenznehmer
4.3.1 Die Daten der Lizenznehmer sind und bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum der Lizenznehmer.
4.3.2 Die Lizenznehmer sind unter allen Umständen verpflichtet, 360Player schadlos zu halten und von jeglicher Haftung freizustellen, falls die Daten der Lizenznehmer die Rechte Dritter verletzen oder falls diese Daten nicht den geltenden Gesetzen entsprechen.
5 Erbringung der Dienstleistungen
5.1 Allgemeines
5.1.1 Ab dem Datum des Inkrafttretens stellt 360Player die Plattform am Zugangspunkt bereit und erbringt die Dienstleistungen gemäß den Bestimmungen und Bedingungen der Vereinbarung.
5.1.2 360Player ist stets bestrebt, einwandfrei funktionierende und professionelle Dienste bereitzustellen. Die Dienste werden nach den Methoden und Standards erbracht, die von 360Player üblicherweise für solche Dienste angewendet werden. Sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich anders festgelegt, erkennt der Kunde an, dass die Plattform und die Dienste „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt werden.
5.1.3 360Player darf anonymisierte personenbezogene Daten, d. h. Daten, die weder von 360Player noch vom Kunden identifiziert werden können, unter anderem für statistische Zwecke sowie zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Plattform und der Dienste verwenden.
5.1.4 Der Kunde akzeptiert und erkennt an, dass die Plattform Werbung enthält, die an Endnutzer im Alter von über [sechzehn (16)] Jahren vermarktet und gerichtet ist. Bei der Bereitstellung solcher Werbung hält sich 360Player stets an die Bestimmungen der Datenschutzerklärung von 360Player, die auf der Website von 360Player veröffentlicht ist und von Zeit zu Zeit aktualisiert wird.
5.2 Einrichtung
5.2.1 Die Parteien führen ein Einrichtungsprojekt durch, um die Plattform und die Dienste mit den Funktionen zu konfigurieren, die dem Kunden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zur Verfügung stehen („Einrichtungsprojekt“).
5.2.2 Während des Einrichtungsprojekts ist der Kunde dafür verantwortlich, die erforderlichen Informationen zur Dokumentation der vom Kunden bereitgestellten Integrationen mit Drittanbietern an 360Player zu übermitteln. 360Player ist anschließend dafür verantwortlich, die Plattform und die Dienste so zu konfigurieren, dass Integrationen mit den vom Kunden bereitgestellten Drittanbietern möglich sind.
5.2.3 Da das Einrichtungsprojekt davon abhängt, dass der Kunde die erforderlichen Informationen bezüglich der Dokumentation zu seinen Integrationen von Drittanbietern an 360Player übermittelt, erkennen die Parteien an und bestätigen, dass die fristgerechte Durchführung und Fertigstellung des Einrichtungsprojekts von den gemeinsamen Anstrengungen und der Zuweisung von Ressourcen durch die Parteien abhängt. Daher werden die Parteien bei der Durchführung des Einrichtungsprojekts eng zusammenarbeiten sowie sich in Bezug auf das Einrichtungsprojekt kontinuierlich gegenseitig informieren und abstimmen. Eine Partei hat die andere Partei unverzüglich zu benachrichtigen, wenn sie der Ansicht ist, dass sie einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten kann oder dass sich das Einrichtungsprojekt anderweitig voraussichtlich verzögern wird.
5.2.4 Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Einrichtungsprojekts stehen und daraus entstehen.
5.3 Lieferung
5.3.1 Die Plattform wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereitgestellt und gilt als verfügbar, sobald die Lizenznehmer die Plattform über den Zugangspunkt nutzen können.
5.3.2 Die Plattform wird vom Zugangspunkt heruntergeladen und an die Lizenznehmer bereitgestellt.
5.3.3 360Player wird dem Kunden rechtzeitig die erforderlichen Anweisungen zur Verfügung stellen, damit dieser die Dienste ab dem Datum des Inkrafttretens nutzen kann.
5.4 Einarbeitung
5.4.1 360Player wird die Mitarbeiter und Trainer des Kunden in die Nutzung der Plattform einweisen und entsprechend schulen. Die Einweisung erfolgt in Form von Webinaren für Nutzergruppen. Umfangreiche Tutorials und Anleitungen sind unter help.360player.com verfügbar.
5.4.2 Die gesamte Einarbeitung, einschließlich Webinaren und jeglicher Benutzerdokumentation zur Nutzung der Plattform in Form von Handbüchern und/oder anderen Anleitungen, die von 360Player von Zeit zu Zeit bereitgestellt werden, erfolgt in englischer Sprache.
5.4.3 Die in diesem Abschnitt beschriebenen Onboarding-Dienstleistungen sind in der Lizenzgebühr enthalten.
6 Wartung und Support
6.1 Verfügbarkeit
6.1.1 Die Plattform ist ein Multi-Tenant-Dienst, der auf Microsoft Azure gehostet wird.
6.1.2 360Player wird sich in angemessener Weise bemühen, sicherzustellen, dass die Plattform jederzeit verfügbar ist. 360Player gibt jedoch keine Zusicherungen oder Gewährleistungen hinsichtlich der Verfügbarkeit der Plattform oder der Dienste im Allgemeinen ab.
6.1.3 360Player kann geplante Maßnahmen durchführen, die sich auf die Verfügbarkeit der Plattform auswirken, sofern dies aus technischen, wartungsbezogenen, betrieblichen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich ist. 360Player wird solche Maßnahmen so weit wie möglich so durchführen, dass die Verfügbarkeit der Plattform nur minimal beeinträchtigt wird. Soweit möglich, wird 360Player den Kunden vorab über solche notwendigen Maßnahmen informieren und diese so planen, dass sie außerhalb der üblichen Bürozeiten durchgeführt werden.
6.1.4 Führt die Bereitstellung der Plattform zu einem Risiko für mehr als nur geringfügige Schäden für 360Player oder einen anderen Kunden der Plattform, kann 360Player den Zugang zur Plattform einschränken oder sperren. In diesem Zusammenhang wird 360Player keine Maßnahmen ergreifen, die über das unter den gegebenen Umständen erforderliche Maß hinausgehen. 360Player wird den Kunden informieren, falls der Zugang zur Plattform eingeschränkt wird.
6.2 Support und Probleme
6.2.1 Sollten Probleme auftreten, hat der Kunde 360Player unverzüglich nach Feststellung dieser Probleme zu benachrichtigen und eine Beschreibung der Probleme beizufügen. 360Player wird sich in angemessener Weise bemühen, diese Probleme innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
6.2.2 Technischer Support für Endnutzer wird in der App oder auf der Website 360player.com angeboten.
6.3 Neuerscheinungen
Soweit 360Player dies für die Dienste als angemessen erachtet, wird 360Player dem Kunden gegebenenfalls neue Updates, Versionen oder Releases der Plattform bereitstellen. 360Player kann zudem – auch wenn dies für den Kunden, die Lizenznehmer oder die Endnutzer mit Unannehmlichkeiten verbunden sein sollte – Updates an der Plattform vornehmen, um die Dienste oder die Plattform zu schützen sowie zu anderen sicherheitsrelevanten Zwecken.
6.4 Änderungen
6.4.1 360Player kann ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden Änderungen an den Diensten vornehmen, die zu vorübergehenden Störungen der Dienste führen können.
6.4.2 Sollten solche Änderungen beispielsweise die Einstellung bestimmter Funktionen der Dienste beinhalten, wird 360Player dem Kunden ausreichende Informationen über diese Einstellung und gegebenenfalls über ersetzende Funktionen der Dienste zur Verfügung stellen.
7 Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Gebühren für die Nutzung der Plattform
Während der Laufzeit des Vertrags hat der Kunde die im Hauptvertrag festgelegten Gebühren zu zahlen. Die Gebühren werden im Voraus in Rechnung gestellt und sind im Voraus zu entrichten.
7.2 Preisanpassungen
7.2.1 360Player kann seine Preise und Gebühren in angemessener Weise anpassen, um den geltenden Marktbedingungen, der Inflation und den Wechselkursen Rechnung zu tragen.
7.2.2 „360Player “ hat den Kunden mindestens [3] Monate im Voraus schriftlich über solche Preisanpassungen zu informieren.
7.3 Zahlungs- und Rechnungsbedingungen
7.3.1 Alle im Vertrag genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und sonstige Steuern oder Abgaben. Etwaige Steuern (einschließlich Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer) werden, soweit anwendbar, zu den im Vertrag festgelegten Preisen hinzugerechnet und sind vom Kunden zu zahlen.
7.3.2 Unbestrittene Beträge sind dreißig (10) Tage nach Erhalt einer Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug hinsichtlich einer unbestrittenen Rechnung innerhalb der im Vertrag festgelegten Zahlungsfristen versendet 360Player eine schriftliche Mahnung an [Kunde/jeweiliger Rechnungsempfänger]. 360Player berechnet für jeden Zahlungsverzug Verzugszinsen gemäß geltendem Recht. Zahlungen, die nicht innerhalb von [30] Tagen nach Versand einer solchen Mahnung durch 360Player vollständig beglichen wurden, gelten als wesentliche Vertragsverletzung gemäß Abschnitt 13.2 dieser Bedingungen.
7.3.3 Wenn sich die Zahlung einer unbestrittenen Rechnung durch den Kunden um mehr als dreißig (30) Tage verzögert, kann 360Player die Dienstleistungen aussetzen, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist. Zur Klarstellung: Eine solche Aussetzung gemäß diesem Abschnitt entbindet den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen hinsichtlich der Gebühren und gegebenenfalls sonstiger Entgelte.
7.3.4 Gebühren im Zusammenhang mit Partnerunternehmen werden [dem Kunden bzw. direkt dem Partnerunternehmen in Rechnung gestellt, sofern in der Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist.]
8 Geistiges Eigentum
8.1 360Player ist und bleibt der alleinige Inhaber aller Rechte, Ansprüche und Interessen an den geistigen Eigentumsrechten der Plattform und an jeglicher in der Plattform enthaltenen Software. Für den Fall, dass die erbrachten Dienstleistungen geistige Eigentumsrechte beinhalten oder in anderer Weise implizieren, ist und bleibt 360Player der alleinige Inhaber aller dieser geistigen Eigentumsrechte, Ansprüche und Interessen.
8.2 Alle Rechte an geistigem Eigentum, die im Rahmen des Vertrags konzipiert, entdeckt oder auf andere Weise geschaffen werden, stehen ab ihrer Entstehung ausschließlich 360Player zu. Der Vertrag beinhaltet keine Einräumung oder Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum an den Kunden, Lizenznehmer oder Endnutzer in Bezug auf die Plattform, sofern in Abschnitt 4.1.1 nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist.
8.3 Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesen Bedingungen bleiben alle vom Kunden bereitgestellten Daten und sonstigen Inhalte stets das ausschließliche Eigentum des Kunden.
8.4 Beide Parteien erkennen an, dass die im Vertrag beschriebenen Dienstleistungen Weiterentwicklungen und Aktualisierungen der derzeitigen Funktionsstruktur der Plattform 360Player sowie der Rechte an geistigem Eigentum mit sich bringen können, die ausschließlich 360Player zustehen.
8.5 Keine Bestimmung dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass sie ein Miteigentum an Rechten des geistigen Eigentums begründet, es sei denn, dies ist in Abschnitt 4.1.1 ausdrücklich festgelegt.
9 Haftungsfreistellung
9.1 360Player verpflichtet sich, den Kunden zu verteidigen, schadlos zu halten und von allen direkten Verlusten, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen, die sich aus Klagen oder Ansprüchen gegen den Kunden ergeben, wonach eine von 360Player im Rahmen dieses Vertrags lizenzierte oder bereitgestellte Technologie oder ein Produkt Patente, Urheberrechte, Marken oder Geschäftsgeheimnisse Dritter verletzt. Diese Freistellung setzt voraus, dass der Kunde:
a) 360Player unverzüglich schriftlich über jede gegen das Unternehmen erhobene Klage oder jedes gegen das Unternehmen eingeleitete Verfahren in Kenntnis setzt;
b) kein Haftungszugeständnis macht;
c) 360Player nach eigenem Ermessen die alleinige Kontrolle über die Verteidigung oder den Vergleich in einem solchen Rechtsstreit oder Verfahren einräumt;
d) Der Kunde hat die Dienste gemäß der Lizenz, der Vereinbarung und allen sonstigen schriftlichen Anweisungen von 360Player genutzt; und
e) stellt alle Informationen und Unterstützung bereit, die von 360Player zur Abwehr und/oder Beilegung solcher gegen das Unternehmen erhobenen Ansprüche oder Klagen benötigt werden.
9.2 360Player kann nach eigenem Ermessen und nach eigener Wahl (i) die von der Reklamation betroffenen Teile der Dienste ersetzen oder ändern oder (ii) die betroffenen Teile des Vertrags gemäß Abschnitt 13.2.2 dieser Bedingungen mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise kündigen.
9.3 Zur Vermeidung von Zweifeln: 360Player übernimmt keine Haftung für Ansprüche, soweit diese Ansprüche auf Folgendem beruhen oder daraus resultieren: (i) Änderungen durch den Kunden, Lizenznehmer oder Endnutzer, es sei denn, diese Änderungen erfolgten auf direkte Anweisung von 360Player oder wurden anderweitig vor der Änderung schriftlich von 360Player genehmigt, oder (ii) die Nutzung von Software oder Anwendungen Dritter durch den Kunden, Lizenznehmer oder Endnutzer in Verbindung mit den Diensten, es sei denn, diese Nutzung wurde vor der Nutzung schriftlich von 360Player genehmigt.
9.4 Der Kunde verpflichtet sich, 360Player zu verteidigen, schadlos zu halten und von jeglichen direkten Verlusten, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen, die sich aus Klagen oder Ansprüchen ergeben, die gegen 360Player erhoben oder angedroht werden und in denen behauptet wird, dass eine von 360Player im Rahmen dieser Vereinbarung lizenzierte oder bereitgestellte Technologie oder ein Produkt Patente, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzt, sofern ein solcher Anspruch aufgrund (i) der oben genannten Ziffer 9.3 Punkte (i) und (ii) oben sowie (ii) Verstößen der Lizenznehmer gegen die Lizenz.
10 Datenschutz und Informationssicherheit
10.1 Die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags beinhaltet die Verarbeitung personenbezogener Daten durch 360Player im Auftrag des Kunden. Diese Verarbeitung erfolgt durch 360Player als Auftragsverarbeiter und den Kunden als Verantwortlichen gemäß Anhang 1 (Datenverarbeitungsvereinbarung) zum Vertrag. Alle personenbezogenen Daten, die von 360Player als Auftragsverarbeiter verarbeitet werden, wobei der Kunde der Verantwortliche ist, gelten als Daten des Kunden.
10.2 Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Endnutzer durch360Player bei der Nutzung der „ 360Player “-App und der Plattform ist in der Datenschutzerklärung unter 360player.com beschrieben, die von Zeit zu Zeit aktualisiert wird. Bitte beachten Sie, dass Endnutzer, die das nach geltendem nationalem Recht geltende Einwilligungsalter noch nicht erreicht haben (z. B. 13 Jahre in Schweden, 14 Jahre in Spanien), die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten benötigen, um ein Konto auf der Plattform zu erstellen.
10.3 Im Falle einer Kündigung des Vertrags können alle personenbezogenen Daten des Kunden auf dessen Anfrage hin gelöscht werden, soweit dies gesetzlich zulässig und zumutbar ist. Chat-Nachrichten oder Rückmeldungen, die an einen Endnutzer übermittelt wurden, können jedoch zwar auf dem Sender-Knoten gelöscht werden, bleiben aber möglicherweise auf dem Empfängerknoten erhalten.
10.4 Alle Daten und Inhalte auf der Plattform „ 360Player “, die innerhalb der Organisation des Kunden erstellt werden, werden unter Einhaltung strenger Datensicherheitsprotokolle gespeichert, wobei der Zugriff verschlüsselt ist und die Eigentumsrechte beim Urheber liegen. „ 360Player “ wird vom Kunden stammende Daten nicht an Dritte weitergeben oder anderweitig übertragen, es sei denn, dies wurde in Anhang 1 (Datenverarbeitungsvereinbarung) vereinbart oder ist anderweitig nach geltendem Recht vorgeschrieben.
10.5 360Player wird auf Microsoft Azure innerhalb der EU (Irland – Knotenpunkt Nordeuropa) gehostet. Microsoft Azure ist einer der führenden Cloud-Anbieter und hält sich an bewährte Sicherheitsstandards mit verschlüsseltem Zugriff und Zwei-Faktor-Authentifizierung. Der gesamte Benutzerzugriff auf die „ 360Player “-App und deren Inhalte ist durch SSL (TLS 1.2) geschützt.
10.6 Ab dem Datum des Inkrafttretens nutzt 360Player den Zahlungsdienstleister Stripe auf der Plattform. Stripe wurde von einem unabhängigen PCI-zertifizierten Sicherheitsprüfer (QSA) geprüft und ist als PCI-Level-1-Dienstleister zertifiziert. Dies ist die strengste Zertifizierungsstufe, die in der Zahlungsbranche verfügbar ist.
11 Vertraulichkeit
11.1 Jede Vertragspartei verpflichtet sich, vertrauliche Informationen, die sie von der anderen Vertragspartei erhält, nicht an Dritte weiterzugeben und vertrauliche Informationen weder direkt noch indirekt zu ihrem eigenen Vorteil oder zum Vorteil einer anderen Vertragspartei für andere Zwecke als die Erfüllung des Vertrags zu nutzen.
11.2 Jede Vertragspartei verpflichtet sich ferner, vertrauliche Informationen nur an Mitarbeiter oder andere Personen weiterzugeben, für die die Vertragspartei verantwortlich ist und denen diese Informationen offengelegt werden müssen, damit die Vertragspartei ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nachkommen kann.
11.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß diesem Abschnitt 11 gelten nicht für Informationen, die nicht aufgrund eines Verstoßes gegen die Vereinbarung öffentlich bekannt sind oder werden oder zu deren Offenlegung die Partei gesetzlich oder aufgrund einer Anordnung eines zuständigen Gerichts verpflichtet ist. Darüber hinaus hindert die Vertraulichkeitsverpflichtung 360Player nicht daran, Daten zu nutzen, die im Rahmen der Nutzung der Dienste bereitgestellt oder generiert wurden, wie in der Vereinbarung beschrieben.
11.4 Die hierin enthaltenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bleiben auch nach Beendigung oder Ablauf des Vertrags in Kraft. Vertrauliche Informationen bleiben so lange vertraulich, bis sie ohne schuldhaftes Handeln der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden oder bis die offenlegende Partei deren Offenlegung schriftlich genehmigt.
12 Haftungsbeschränkung
360Player 360Player haftet nicht für Handlungen des Kunden im Zusammenhang mit dessen Nutzung der Dienste. Sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich anders angegeben, hat der Kunde von allen Ansprüchen, Schadensersatzforderungen oder Haftungsansprüchen freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus der Nutzung der Softwarelösungen durch den Kunden ergeben.
13 Laufzeit und Kündigung
13.1 Die geltende Vertragslaufzeit ist in der Vereinbarung festgelegt.
13.2 Jede Partei kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn die andere Partei:
a) einen wesentlichen Verstoß gegen seine Verpflichtungen aus dem Vertrag oder diesen Bedingungen begeht und diesen Verstoß nicht innerhalb von [30] Tagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung behebt;
b) einen nicht behebbaren wesentlichen Vertragsverstoß begeht; oder
c) für insolvent erklärt wird, in Liquidation geht oder anderweitig von einer Zahlungsunfähigkeit bedroht ist.
13.3 360Player kann den Vertrag gemäß Abschnitt 9.2 ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung kündigen.
13.4 Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch 360Player gemäß diesem Abschnitt ist der Kunde verpflichtet, die bis zum Wirksamwerden der Kündigung für ihn erbrachten Leistungen zu vergüten.
13.5 Nach Beendigung des Vertrags gewährt 360Player dem Kunden auf dessen Wunsch hin für einen Zeitraum von [dreißig (30) Tagen] nach der Beendigung Zugang zur Plattform, damit der Kunde die ihm gehörenden Daten und Inhalte exportieren und übertragen kann. Für diesen Zugang fallen zusätzliche Gebühren gemäß der jeweils gültigen Preisliste von 360Player an.
14 Sonstiges
14.1 Mitteilungen. Mitteilungen oder Benachrichtigungen im Rahmen des Vertrags bedürfen der Schriftform und sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, an die im Hauptdokument des Vertrags genannten Ansprechpartner zu richten.
14.2 Änderungen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und müssen von beiden Parteien ordnungsgemäß unterzeichnet sein.
14.3 Abtretung. Der Kunde darf seine Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag weder ganz noch zu einem wesentlichen Teil an Dritte abtreten oder auf diese übertragen.
14.4 Beauftragung von Subunternehmern. 360Player kann Subunternehmer mit der Erbringung von Teilen der Dienstleistungen und der Erfüllung anderer Verpflichtungen aus dem Vertrag beauftragen. Zur Klarstellung: Einzelne von 360Player beauftragte Berater gelten im Sinne des Vertrags als Mitarbeiter von 360Player und nicht als Subunternehmer.
14.5 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Genehmigungen und Lizenzen. Jede Partei hat alle für ihre Geschäftstätigkeit und die Vereinbarung geltenden Gesetze einzuhalten. Jede Partei hat sicherzustellen, dass sie über die erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen verfügt, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung notwendig sind.
14.6 Beziehung zwischen den Parteien. Die Beziehung zwischen den Parteien ist die von unabhängigen Vertragspartnern. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass daraus eine Personengesellschaft, ein Joint Venture oder ein Vertretungsverhältnis zwischen den Parteien abgeleitet werden kann. Keine der Parteien gilt zu irgendeinem Zweck als Bevollmächtigter oder gesetzlicher Vertreter der anderen Partei. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung ermächtigt eine der Parteien, im Namen der anderen Partei ausdrückliche oder stillschweigende Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten einzugehen, die andere Partei in irgendeiner Weise zu binden oder im Namen der anderen Partei Zusicherungen, Verpflichtungen oder Gewährleistungen abzugeben.
14.7 Bekanntgabe der Partnerschaft und Weiterempfehlung. Nach Abschluss der Vereinbarung hat der Kunde die Partnerschaft mit 360Player unverzüglich in seinen sozialen Medien und anderen Kommunikationskanälen bekannt zu geben, ohne dabei geschäftliche Details der Vereinbarung offenzulegen. 360Player ist berechtigt, die Partnerschaft mit dem Kunden bekannt zu geben, ohne dabei geschäftliche Details der Vereinbarung offenzulegen. Darüber hinaus darf 360Player den Kunden als einen Kunden bezeichnen, der die Plattform derzeit nutzt.360Player darf das Logo und die Markenzeichen des Kunden auf der Website von 360Player zusammen mit denen anderer Kunden verwenden, um die Partnerschaft darzustellen.
14.8 Marketing. Sofern nicht ausdrücklich in der Vereinbarung festgelegt oder anderweitig schriftlich zwischen den Parteien vereinbart, dürfen der Kunde, die Lizenznehmer oder die Endnutzer den Handelsnamen, die Marken oder den Firmennamen von 360Player ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von 360Playernicht kommerziell nutzen oder darauf verweisen. Dies umfasst auch die Durchführung von Werbe-, Marketing- oder ähnlichen Maßnahmen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von 360Player.
15 Anwendbares Recht und Streitbeilegung
15.1 Der Vertrag und das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegen dem materiellen Recht Schwedens und sind entsprechend auszulegen und zu beurteilen.
15.2 Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen Verletzung, Kündigung oder Unwirksamkeit ergeben, werden durch ein Schiedsverfahren unter der Leitung des Schiedsgerichtsinstituts der Stockholmer Handelskammer (das„SCC“) endgültig beigelegt. Es gelten die Regeln für das beschleunigte Schiedsverfahren, es sei denn, das SCC entscheidet nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Komplexität des Falles, des Streitwerts und anderer Umstände, dass die Schiedsordnung Anwendung findet. Im letzteren Fall entscheidet das SCC auch darüber, ob das Schiedsgericht aus einem oder drei Schiedsrichtern bestehen soll. Der Sitz des Schiedsverfahrens ist Stockholm, Schweden. Die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Englisch oder Schwedisch. Alle Informationen, sowohl mündliche als auch schriftliche, die Hintergrundinformationen, Entscheidungen oder Schiedssprüche in der Streitigkeit darstellen, unterliegen der Vertraulichkeit gemäß der Vereinbarung.